Energieberatung Wohngebäude
Im Zuge der Anstrengungen der Bundesrepublik bezüglich der Reduzierung von Anhängigkeiten der Energieversorgung von Außerhalb Deutschlands im Zusammenhang mit der Reduzierung der CO2 Emissionen werden seit 1977 bauliche Vorgaben zum Wärmeschutz von Gebäuden vorgenommen.
Aufgrund der immer ambitionierteren Ziele wurden diese Anforderungen Zug um Zug verschärft.
Um diese Ziele auch eventuell zu erreichen hat der Gesetzgeber umfangreiche Fördermaßnahmen vorgenommen, die Sie in Anspruch nehmen könnten. Inwiefern diese einfach eine Reduzierung des Steuersatzes darstellen, den der Staat für jedwede Aufwendung dem Bürger abnimmt, sei dahingestellt.
Fakt bleibt, dass ein nicht den erhöhten Anforderungen im Energiehaushalt gerechtes Gebäude früher oder später einfach nur noch eine Ramsch Immobilie ist. Fest steht auch, dass ein Gebäude erhalten werden muss und dies nun mal leider ohne Investitionen nicht möglich ist.
Dass die Investitionen in den Wärmeschutz oder verbesserte Heiztechnologien direkt eine Zunahme des Gebäudewertes darstellen, ist unbenommen. Dass die Mietpreise aufgrund dieser Investitionen angehoben werden können, ist ebenfalls unbenommen. https://geg-info.de/geg_2024/071o_§_regelungen_zum_schutz_von_mietern.htm https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html Inwiefern die Mehrkosten die eingesparten Heizkosten ausgleichen, wird in den nächsten Jahren zu beobachten sein.
Wie man aus der Entwicklung der Preise für Fossile Brennstoffe in Deutschland in den letzten Jahren ersehen kann, ist nicht damit zu rechnen, dass diese jemals wieder geringer werden. Im Gegenteil, es ist absehbar das auf mittelfristige Zeit der Hauptanteil der Wohnungskosten für die Wärmeversorgung aufgebracht werden muss.
Insoweit ist jeder Hauseigentümer vom Gesetzgeber zwar nur teilweise bis (2044) gezwungen etwas zu unternehmen, andererseits wird die Entwicklung der Heizkosten hier schon von allein für Anpassungen sorgen.
(Um diese Problematik anschaulich zu demonstrieren haben wir ihnen ein kleines Tool zur Verfügung gestellt. Diese stellt grob die zu erwartenden Kostenentwicklungen dar, auf die Sie sich freuen können.)
Da der Gesetzgeber neue Technologien unterstützen möchte, tut er dies derzeit noch durch umfangreiche Förderung. Umso teurer das Heizen wird, umso mehr wird diese Förderung aber zusammengestrichen werden.
Um Sie als Bürger hier zu unterstützen und vernünftige Lösungen zu finden, werden Energieberater herangezogen, die für Ihr Gebäude einen Sanierungsplan/ Investitionsplan erstellen, auf dessen Grundlage Sie in die Lage versetzt werden vernünftige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und sich auch auf diese Einzustellen.